Annika Singelmann
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar), Veranstaltung: König und Papst im Konflikt. Der Investiturstreit, 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 23. September 1122 fand mit dem ‚Wormser Konkordat’ der fast ein halbes Jahrhundert währende Streit zwischen ‚sacerdotium’ und ‚regnum’ ein Ende. Der Investiturstreit, der später den Namen für diese Epoche prägen sollte, erschütterte den traditionellen Einheitsgedanken von Königtum und Papsttum. Eine Lösung konnte nur in einem Dualismus der Gewalten erwirkt werden, zu sehr waren kirchliche Institutionen mit weltlichen Gewalten verwoben, traditionelle Hoheitsrechte verankert und Territorialansprüche geltend gemacht. Gerade Paschalis II. hatte die Problematik des Verhältnisses zwischen der weltlichen und geistlichen Einflusssphäre deutlich erkannt. Zur Lösung des Investiturproblems beabsichtigte er 1111 in seinem Privileg vom 12. Februar die wohl radikalste und konsequenteste Form der Gewaltenteilung bzw. des reformerischen Entweltlichungsbestrebens der Kirche: die Rückgabe der in kirchlichen Besitz befindlichen Regalien an das Reich im Austausch mit dem Investiturverzichts Heinrich V. Trotz des Scheiterns der Verhandlungen von 1111 haben die daraus hervorgegangenen Erkenntnisse wesentlich den Weg geebnet, den Investiturstreit zu einer Lösung zu führen. Zwar hatte schon Ivo von Chartres zu einer begrifflichen Scheidung von Spiritualien und Temporalien beigetragen, aber erst im Privileg Paschalis’ II. mit Zusammenwirkung des von königlicher Seite verfassten ‚Tractatus de investitura episcoporum’ findet der Gedankengang seine Entsprechung durch eine lehnsrechtliche Interpretation des Verhältnisses zwischen Bischof und König. Die damit zusammenhängenden Besitz-ansprüche werden geltend gemacht und somit kann auch ein Investituranspruch des Kö 3